AliBi e. V.
AliBi e.V. – Arbeitsloseninitiative im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Brodenheckstraße 18a
54634 Bitburg
E-Mail: AliBi-eV@web.de
Vorsitzender: Arno Engstler
Vereinsregister
Amtsgericht Wittlich VR 30738
vom 05.06.2024
100-prozentiger Gesellschafter der AliBi-Eifelservice gGmbH
Vorstand:
1. Vorsitzender: Arno Engstler
Stellvertretende Vorsitzende: Petra Wirtz-Köhler
Schriftführerin: Aiyshah Scholer
Beisitzer: Johannes Schon
Geborene Mitglieder:
Evangelische Kirchengemeinde Bitburg vertreten durch: Lea Wangen
Katholische Kirche vertreten durch: Wolfgang Neumann
Bankverbindung: Pax Bank Trier
IBAN: DE26370601933007272030
BIC: GENODED1PAX
AliBi e.V. Satzung und Beitrittserklärung
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Beitrittserklärung / Aufnahmeantrag mit SEPA-Mandat
AliBi e.V. – Arbeitsloseninitiative im Landkreis Bitburg-Prüm Brodenheckstraße 18a, 54634 Bitburg Fon: 0171-4029518 E-Mail: AliBi-eV@web.deDatenschutzinformationen
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und Bankdaten, werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Darüber hinausgehende Angaben oder Nutzungen erfolgen nur mit freiwilliger Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. steuerrechtlich), erfolgt die Verarbeitung auch auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. In begründeten Fällen kann zudem ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO bestehen.Rechte des Betroffenen
Sie sind gemäß Art. 15–21 DS-GVO jederzeit berechtigt, gegenüber dem AliBi e.V. um Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch zu ersuchen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO
Verantwortlicher: AliBi e.V., Brodenheckstraße 18a, 54634 Bitburg Tel.: 0171-4029518 E-Mail: AliBi-eV@web.de Datenschutzaufsicht: Landesbeauftragter für Datenschutz Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz Tel.: 06131 / 208 – 24 49 Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de Web: https://www.datenschutz.rlp.deSatzung des AliBi e.V.
Satzung AliBi e.V.
(Stand: 05.06.2024)§ 1 NAME UND SITZ DES VEREINS
(1) Der Verein heißt „AliBi-Arbeitsloseninitiative im Landkreis Bitburg-Prüm“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name „AliBi e.V.“ (2) Der Verein hat seinen Sitz in Bitburg. (3) Der Verein kann Mitglied in anderen Vereinen und Verbänden werden.§ 2 ZWECK
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Vereinszwecke sind:- die Förderung der Jugend- und der Altenhilfe;
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
- die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste;
- die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
- die Förderung hilfsbedürftiger Personen wie z.B. Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen;
- Beteiligung an und Initiierung von geeigneten Maßnahmen und Projekten, die in rechtliche Selbständigkeit – insbesondere in Form von Gesellschaften – überführt werden und mit dem Zweck des Vereins übereinstimmen,
- Lobbyarbeit für Benachteiligte am Arbeitsmarkt und für Menschen, die als Flüchtlinge nach Deutschland kommen
§ 3 AUFBRINGUNG DER MITTEL
Die Mittel des Vereins werden aus Mitgliedsbeiträgen, Eigenleistungen, Spenden und aus öffentlichen oder sonstigen Zuschüssen aufgebracht.§ 4 GEMEINNÜTZIGKEIT
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Soweit sie auftragsmäßig für den Verein tätig sind, haben sie Anspruch auf den Ersatz ihrer baren Auslagen. Die angemessene Vergütung für Dienstleistungen auf Grund von Anstellungsverträgen oder Einzelaufträgen bleibt hiervon unberührt.§ 5 MITGLIEDSCHAFT
(1) Die Mitgliedschaft können natürliche und juristische Personen erwerben, die an der Verwirklichung der Vereinsziele mitwirken. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. (2) Die Mitglieder verpflichten sich zur regelmäßigen Beitragszahlung. (3) Die Höhe des Mitgliederbeitrages wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt.§ 6 ENDE DER MITGLIEDSCHAFT
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. (2) Der Austritt ist zum Ende des Geschäftsjahres unter Wahrung einer Frist von drei Monaten möglich und gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären. (3) Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wer den Interessen des Vereins zuwiderhandelt oder dem Verein Schaden zufügt. Gegen den Beschluss kann der / die Betreffende binnen 2 Wochen Beschwerde einlegen. Über die Beschwerde entscheidet der Vorstand.§ 7 ORGANE DES VEREINS
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.§ 8 VORSTAND
(1) Mitglieder des Vorstandes sind:- Der /die Vorsitzende, der/die Stellvertreter/in, der/die Schriftführer/in und mindestens 1 Beisitzer.
- Der Dechant des Dekanats Bitburg, der sich vertreten lassen kann.
- Ein/e vom Presbyterium entsandte/r Vertreter/in der evangelischen Kirchengemeinde Bitburg.
- Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins.
- Das Führen der laufenden Geschäfte.
- Die Erstellung des Haushaltsplanes; das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Die Aufnahme von Mitgliedern.
- Die Einstellung und Entlassung von hauptamtlichen Mitarbeitern.
§ 9 MITGLIEDERVERSAMMLUNG
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ. (2) Die Mitgliederversammlung ist nach Bedarf, mindestens einmal im Jahr, vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen in Textform/Schriftform unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Sie wird außerdem einberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder oder zwei Drittel der Vorstandsmitglieder die Einberufung verlangen. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Gäste können vom Vorstand zugelassen werden. (3) Jedes Mitglied ist berechtigt dem Vorstand Anträge oder Ergänzungen zur Tagesordnung zu unterbreiten. Über Anträge und Ergänzungen der Tagesordnung beschließt die Mitgliederversammlung; eine Beschlussfassung der Sache nach ist hiervon unberührt nur dann möglich, wenn der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung enthalten ist. (4) Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:- Die Wahl der unter § 8 Abs. (1) Ziffer 1 genannten Vorstandsmitglieder und die Wahl zweier Kassenprüfer/innen.
- Die Entgegennahme des Vorstandsberichtes und die Entgegennahme des Kassenprüfungsberichts.
- Die Entlastung des Vorstandes.
- Die Verabschiedung des Haushaltsplanes.
- Die Festlegung der Mitgliedsbeiträge.
- Die Änderung der Vereinssatzung.
- Den Ausschluss von Mitgliedern.
- Die Auflösung des Vereins.
§ 10 STIMMRECHT
Jedes Mitglied hat eine Stimme, eine Vertretung der Stimmabgabe ist unzulässig.§ 11 AUFLÖSUNG DES VEREINS
Die Auflösung des Vereins kann nur erfolgen, wenn allen Mitgliedern per Rundschreiben der Auflösungsantrag und dessen Begründung bekannt gegeben werden. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Unterstützung von Personen, die wegen Arbeitslosigkeit oder wegen geistiger, seelischer, körperlicher Behinderung oder auf materiellem Gebiet bedürftig im Sinne von § 53 AO sind.