Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der AliBi-Eifelservice gGmbH

AGB für den Wäscheservice der AliBi-Eifelservice gemeinnützigen Gesellschaft für Arbeit & Qualifizierung mbH

AGB für den Wäscheservice der AliBi-Eifelservice gemeinnützigen Gesellschaft für Arbeit & Qualifizierung mbH

Teil A Allgemeines

  1. Die von dem Auftragnehmer zu berechnenden Preise sind umsatzsteuerlich Bruttopreise.
  2. Die Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zahlbar. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzes bleibt vorbehalten.
  3. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  4. Für Lieferung, Rückgabe und Bestand gelten die im Betrieb des Auftragnehmers festgestellten Mengen. Beanstandungen sind gegenüber dem Auftragnehmer hinsichtlich Menge und Güte der Lieferung innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Übergabe geltend zu machen.
  5. Der Auftragnehmer wird bemüht sein, die festgelegten Termine einzuhalten. Falls der Auftragnehmer aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung, die Gegenstände nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht zur Verfügung stellen kann, sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.
  6. Überträgt der Auftraggeber seinen Betrieb – in welcher Form auch immer – auf einen Nachfolger, so hat er dafür einzustehen, dass der Nachfolger den laufenden Vertrag ordnungsgemäß erfüllt. Ein Wechsel in der Unternehmensform des Auftragnehmers berührt die Rechtswirksamkeit des Vertrages nicht.
  7. Aus wichtigem Grund ist dieser Vertrag fristlos kündbar. Ein wichtiger Grund ist stets gegeben, wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist oder er die Sachen, die Gegenstand dieses Vertrages sind, von Dritten waschen/bearbeiten bzw. reinigen läßt. Wird der Vertrag aus Gründen vorzeitig beendet, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so hat er mindestens 50 % vom restlichen Auftragswert als Schadenersatz zu leisten, es sei denn, dass der Auftraggeber beweist, dass der Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die Pauschale. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.
  8. Erfüllungsort ist für beide Teile Bitburg (Sitz der Firma des Auftragnehmers). Für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche (einschließlich Wechsel- und Scheckforderung) aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten und solchen Vertragspartnern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Ansprüche des Auftragnehmers, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist ausschließlich Gerichtsstand Bitburg (Firmensitz) bzw. bei landgerichtlicher Zuständigkeit Trier (zuständiges Landgericht).
  9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftbedingungen unwirksam sein oder durch neue gesetzliche Bestimmungen unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, sofern der Vertragszweck noch erreicht werden kann. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Beruht die

Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.

 

Teil B Speziell für die Bearbeitung kundeneigener Artikel gilt

  1. Textilreinigung wird sachgemäß und schonend ausgeführt.
  2. Bei Mängeln am eingelieferten Reinigungsgut gilt: Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Auftragnehmer dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.
  3. Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z. B. Ticket). Andernfalls hat der Auftraggeber seine Berechtigung zu beweisen. Der Auftraggeber muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist dem Auftragnehmer der Auftraggeber oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Auftraggeber hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.
  4. Bei Mängeln am ausgelieferten Reinigungsgut hat der Auftraggeber zu beweisen, dass das Reinigungsgut vom Auftragnehmer bearbeitet wurde, z.B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Auftraggeber seine Mängelgewährleistungsansprüche aus dem Reinigungsvertrag.
  5. Der Auftragnehmer haftet für den Verlust  des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 10fache des Bearbeitungspreises begrenzt. Eine Haftung des Auftragnehmers ist nur möglich, wenn dem Auftragnehmer ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

 

Die Geschäftsführung

Stand: 23.07.2014

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AliBi Eifelservice gemeinnützigen Gesellschaft für Arbeit & Qualifizierung (Logistik)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AliBi Eifelservice gemeinnützigen Gesellschaft für Arbeit & Qualifizierung (Logistik)

  1. Zusatzleistungen: Der Transporteur führt unter Wahrung des Interesses der Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Transporteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
  2. Sammeltransporter: Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden
  3. Trinkgelder: Trinkgelder sind mit der Rechnung des Transporteurs nicht verrechenbar.
  4. Erstattung der Umzugskosten: Soweit der Absender gegenüber der Dienstleistungsstelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen der Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Transporteur auszuzahlen.
  5. Transportversicherungen: Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifigeräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Transporteur nicht verpflichtet.
  6. Elektro- und Installationsarbeiten: Die Leute des Transporteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
  7. Aufrechnung: Gegen Ansprüche des Transporteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  8. Abtretung: Der Transporteur ist auf Verlangen der Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechten an den Ersatzberechtigten abzutreten.
  9. Missverständnisse: Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigung, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an anderen zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Transporteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
  10. Nachprüfung durch den Absender: Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
  11. Gerichtsstand: Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftrage Niederlassung des Transporteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

Die Geschäftsführung

Stand: 23.07.2014

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AliBi-Eifelservice gemeinnützigen Gesellschaft für Arbeit & Qualifizierung mbH (SHK)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AliBi-Eifelservice gemeinnützigen Gesellschaft für Arbeit & Qualifizierung mbH (SHK)

  1. Allgemeines

Die AliBi-Eifelservice gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit & Qualifizierung mbH (im Folgenden AliBi-Eifelservice genannt) verkauft in ihrer Verkaufsstelle Mötscher Str. 22a gebrauchte Möbel, Kleidung, Bücher, Spielzeug und sonstigen Hausrat.

Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Verkauf ungebrauchter, aber ursprünglich zur Entsorgung oder Weitergabe bestimmter Gegenstände, bleibt vorbehalten und unterliegt ebenfalls diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen erkennt die AliBi-Eifelservice nicht an, es sei denn, diesen wird im Einzelfall durch die Geschäftsleitung schriftlich zugestimmt. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

  1. Mangelhaftigkeit der angebotenen Gegenstände

Die AliBi-Eifelservice erhält alle angebotenen Gegenstände aus Spenden. Die Spenden stammen aus privaten Haushalten und gewerblichen Betrieben.

Die zum Verkauf stehenden Gegenstände sind fast ausschließlich aus 2. Hand oder zur Entsorgung bestimmt. Sie können neben offenen auch verdeckte Mängel aufweisen, die die Funktions- oder Verwendungsfähigkeit einschränken.

Dem Käufer ist bekannt, dass die Gegenstände gerade auch wegen ihrer erheblichen und tauglichkeitsmindernden Mängel abgegeben worden sein können.

  1. Überprüfung der Secondhand Waren

Die AliBi-Eifelservice ist nicht verpflichtet, die angebotenen Gegenstände auf Funktionstüchtigkeit, Mängel oder gefahrlose Benutzbarkeit zu untersuchen. Die Gegenstände sind daher ohne eine derartige Prüfung oder ggf. erforderlicher Reparatur für die gewöhnliche Verwendung nur eingeschränkt oder überhaupt nicht geeignet.

Dem Käufer obliegt es von daher, vor Inbetriebnahme oder Nutzung des Gegenstandes diesen selbst oder durch einen Fachmann auf Funktionsfähigkeit und gefahrlose Nutzbarkeit hin untersuchen zu lassen. Die Benutzung des Kaufgegenstandes kann ohne vorherige Prüfung  durch Fachleute mit Gefahren für Menschen und Sachen verbunden sein.

  1. Haftung, Gewährleistung, Umtausch

Jeder angebotene Gegenstand ist ein Einzelstück. Für ihn kann weder eine Garantie noch eine Gewähr bezüglich dessen Funktionsfähigkeit, Mangelfreiheit und dessen gefahrlose Benutzbarkeit übernommen werden.

Die  AliBi-Eifelservice ist nicht verpflichtet mangelhafte Gegenstände zu ersetzen oder nachzuliefern, da jeder angebotene Gegenstand ein Einzelstück ist.

Die AliBi-Eifelservice schließt im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit eine vertragliche Haftung auf Secondhandwaren  aus. Sie haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Soweit der Käufer eine Kontrolle durch Fachleute unterlässt, haftet er für die daraus entstandenen Schäden.

In jedem Falle wird ein Haftungsanspruch gegen die AliBi-Eifelservice der Höhe nach beschränkt auf den zwischen der AliBi-Eifelservice und dem Käufer vereinbarten Preis des Kaufgegenstandes.

Ist der Käufer Unternehmer i. S. des § 310  Abs. 1 BGB, dann übernimmt er die Gewährleistung und Haftung mit dem Kauf auf eigenes Risiko.

Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab Gefahrübergang.

Der Umtausch von Waren erfolgt auf Gutscheinbasis. Im Falle eines Umtausches  sind der Kassenbon und die ausgepreiste und unbenutzte  Ware vor zu legen. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Kauf der Ware, ist ein Umtausch  ausgeschlossen. Ein Umtausch kann nur in der Verkaufsstelle geltend gemacht werden, in der der Gegenstand auch erworben wurde.

  1. Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang und Annahmeverzug

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der AliBi-Eifelservice. Die Gefahrübergang auf den Kunden beginnt mit der Bezahlung der Ware.

Bei Selbstabholung des Käufers wird die Ware bis zu vierzehn Tagen kostenlos gelagert.Bei Fristüberschreitung haftet die AliBi Eifelservice gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit & Qualifizierung mbH nicht für die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung. Nach 14 Tagen werden Einlagerungsgebühren in Höhe von 2,50 € je Tag berechnet. Überschreiten die Einlagerungsgebühren, den Warenwert bzw. den an die AliBi-Eifelservice bezahlten Betrag, so behält sich der Verkäufer vor, die Ware an Dritte zu verkaufen und die Lagerkosten geltend zu machen bzw. zu verrechnen.

Der Käufer hat infolge des durch den Verzug bei der AliBi-Eifelservice eintretenden Mehraufwandes keinen Anspruch auf volle Rückzahlung des Kaufpreises.

  1. Sonstige Bestimmungen

Nebenabreden irgendwelcher Art über den Regelungsgehalt oder –umfang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist Bitburg.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

 

Die Geschäftsführung

Stand: 23.07.2014

LIEFERBEDINGUNGEN (SHK)

Lieferservice

Größere oder sperrige Waren können Sie sich zu günstigen Konditionen von uns auch direkt nach Hause liefern lassen. Wenden Sie sich bitte an unser Verkaufspersonal und lassen sich einen Termin geben. In der Regel können wir Ihnen die Waren binnen zwei Wochen zustellen.

Abholservice

Wenn Sie Möbel oder ein größeres Spendenvolumen abgeben möchten, nehmen Sie bitte vorab telefonisch mit uns Kontakt auf und vereinbaren einen Abholtermin. Die Spenden werden dann in der Regel innerhalb von zwei Wochen von uns abgeholt. Sofern keine Entsorgungskosten entstehen, holen wir die Waren bei Ihnen kostenlos ab.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur funktions- und verkaufsfähige Möbel annehmen können.

Bauen Sie die Möbel nicht ab, damit wir uns über die Vollständigkeit der Sachen ein Bild machen können und informieren Sie bitte unsere Mitarbeiter vorab, wenn es Erschwernisse bei der Abholung, wie z.B. ein enges Treppenhaus oder ähnliches gibt.

 

LIEFERBEDINGUNGEN 

Ausschließliche Geltung unserer AGB: Für alle Lieferungen gelten ausschließlich die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der AliBi Eifelservice GmbH, Mötscher Straße 22a, 54634 Bitburg. Abweichende Vorschriften des Käufers gelten nur, soweit sie von uns im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind.

  1. Lieferung: Wir liefern an jede Adresse im Umkreis von 50 km ab Bitburg und nach Luxemburg. Die Lieferzeit entspricht der persönlichen Vereinbarung bei Kaufvertrag, die Kosten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisaushang.
  2. Zahlungsmodalität: Sie bezahlen den Kaufpreis und die Transportkosten ohne Abzug bei Kauf.
  3. Eigentumsvorbehalt: Sämtliche Liefergegenstände bleiben bis zu ihrer restlosen Bezahlung unser Eigentum.
  4. Lieferumfang: Unsere Fahrer liefern die Ware bis in die Wohnung. Wenn die Ware nicht auf normalem Wege (Eingang, Treppenhaus) in Ihre Wohnung zu liefern ist, kann der Auslieferer Ersatz für dadurch anfallende Mehraufwendungen verlangen oder die Lieferung vor die Wohnung ablehnen. Bitte informieren Sie uns vorab bei eventuellen Erschwernissen. AliBi – Eifelservice wird sich bemühen, hinsichtlich der Art der Lieferung sowie des Anfahrtsweges, Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ist eine Verbringung in die Räumlichkeiten nicht möglich erfolgt die Lieferung „frei Bordsteinkante“. Die AliBi Eifelservice GmbH haftet nicht für Schäden an der Ware oder auf dem Grundstück, die dadurch entstehen, dass sie auf ausdrücklichen Kundenwunsch nicht LKW-taugliche Wege befahren muss. Die zusätzlichen Leistungen sind mit dem Lieferanten unmittelbar bei Leistung abzurechnen und zu bezahlen. Sie richtet sich nach dem Stundenaufwand und der Anzahl der Arbeitskräfte. Je Person und Stunde sind 10,00 € einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten, wobei zumindest ein Aufwand von 30 Minuten oder 5,00€ je Person berechnet wird.
  5. Verzögerung der Lieferung: Konnte die Ware aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht angeliefert werden, stellen wir Ihnen ein Lagergeld in Höhe von Euro 2,50 pro Tag vom Tage der vergeblichen Anlieferung an in Rechnung, sowie die gefahrenen km in Höhe von 0,85/km.
  6. Mängel: Da die AliBi Eifelservice GmbH ausschließlich mit Gebrauchtwaren handelt, gilt der Kauf wie gesehen. Mängel und gesetzliche Gewährleistungsansprüche können nur auf Grundlage unserer AGB  geltend gemacht werden. 
  7. Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zwischen Kaufleuten. Für die AliBi Eifelservice GmbH ist Bitburg der Gerichtsstand.
  8. Schriftform: Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Kaufvertrages sowie Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
  9. Gerät der Käufer mit der Abnahme länger als 14 Tage in Verzug, so kann der Verkäufer im Vertrag zurücktreten oder Erfüllung des Vertrages verlangen. Bei Annahmeverzug des Auftraggebers, werden zusätzliche Anlieferungs-/Abholkosten nach Aufwand verlangt.
  10. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Liefer- bzw. Abholpflicht.

 

Die Geschäftsführung

Stand: 11.08.2014

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Tag der offenen Tür

Tag der offenen Tür im Gewächshaus

🌿 Wann? 4. Mai 2024, von 10:00 – 14:00 Uhr.
📍 Wo? Unser Gewächshaus auf dem Gelände der alten Kaserne in Bitburg.

Erleben Sie die Natur hautnah!
Am 4. Mai öffnen wir die Türen unseres Gewächshauses für Sie. Tauchen Sie ein in die Welt der Pflanzen und entdecken Sie unsere Vielfalt an Gemüse-, Salat- und Blumensetzlingen. Stöbern Sie durch unsere Auswahl an Kräutern und Stauden und lassen Sie sich von kreativen Deko- und Upcycling-Ideen inspirieren. Genießen Sie dabei eine Tasse Kaffee und ein Stück Kuchen in geselliger Runde. Kommen Sie vorbei und treffen Sie Gleichgesinnte, die Ihre Leidenschaft für das Gärtnern teilen. Wir freuen uns auf einen Tag voller inspirierender Begegnungen – ohne Anmeldung, einfach vorbeikommen und genießen!

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