AGB für den Wäscheservice der AliBi-Eifelservice gemeinnützigen Gesellschaft für Arbeit & Qualifizierung mbH
Teil A Allgemeines:
Teil B Speziell für die Bearbeitung kundeneigener Artikel gilt:
Die Geschäftsführung
Stand: 30.07.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen der AliBi Eifelservice gemeinnützigen Gesellschaft für Arbeit & Qualifizierung (Logistik)
Die Geschäftsführung
Stand: 30.07.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen der AliBi-Eifelservice gemeinnützigen Gesellschaft für Arbeit & Qualifizierung mbH (SHK)
Die AliBi-Eifelservice gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit und Qualifizierung mbH (im Folgenden AliBi-Eifelservice) verkauft in ihrer Verkaufsstelle Mötscher Str. 22a gebrauchte Möbel, Kleidung, Bücher, Spielzeug und sonstigen Hausrat. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die zum Verkauf angebotenen Waren des Second-Hand-Kaufhauses sind originär für bedürftige Menschen ausgerichtet, die über entsprechende Nachweise ihrer Hilfsbedürftigkeit verfügen sollten. Der Verkauf ungebrauchter, aber ursprünglich zur Entsorgung oder Weitergabe bestimmter Gegenstände bleibt vorbehalten und unterliegt ebenfalls diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen erkennt die AliBi-Eifelservice nicht an, es sei denn, diesen wird im Einzelfall durch die Geschäftsleitung schriftlich zugestimmt. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Der Käufer wird vor Vertragsschluss auf diese AGB hingewiesen und erhält die Möglichkeit, diese zur Kenntnis zu nehmen.
Die AliBi-Eifelservice erhält alle angebotenen Gegenstände aus Spenden. Die Spenden stammen aus privaten Haushalten und gewerblichen Betrieben. Die zum Verkauf stehenden Gegenstände sind fast ausschließlich aus 2. Hand oder zur Entsorgung bestimmt. Sie können neben offenen auch verdeckte Mängel aufweisen, die die Funktions- oder Verwendungsfähigkeit einschränken. Dem Käufer ist bekannt, dass die Gegenstände gerade auch wegen ihrer erheblichen und tauglichkeitsmindernden Mängel abgegeben worden sein können.
Die AliBi-Eifelservice ist nicht verpflichtet, die angebotenen Gegenstände auf Funktionstüchtigkeit, Mängel oder gefahrlose Benutzbarkeit zu untersuchen. Die Gegenstände sind daher ohne eine derartige Prüfung oder ggf. erforderlicher Reparatur für die gewöhnliche Verwendung nur eingeschränkt oder überhaupt nicht geeignet. Dem Käufer obliegt es daher, vor Inbetriebnahme oder Nutzung des Gegenstandes diesen selbst oder durch einen Fachmann auf Funktionsfähigkeit und gefahrlose Nutzbarkeit hin untersuchen zu lassen. Die Benutzung des Kaufgegenstandes ohne vorherige Prüfung durch Fachleute kann mit Gefahren für Menschen und Sachen verbunden sein. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Jeder angebotene Gegenstand ist ein Einzelstück. Für ihn kann weder eine Garantie noch eine Gewähr bezüglich seiner Funktionsfähigkeit, Mangelfreiheit und gefahrlose Benutzbarkeit übernommen werden. Die AliBi-Eifelservice ist nicht verpflichtet, mangelhafte Gegenstände zu ersetzen oder nachzuliefern, da jeder angebotene Gegenstand ein Einzelstück ist. Die AliBi-Eifelservice schließt im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit eine vertragliche Haftung auf Secondhandwaren aus. Sie haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Soweit der Käufer eine Kontrolle durch Fachleute unterlässt, haftet er für die daraus entstandenen Schäden. In jedem Fall wird ein Haftungsanspruch gegen die AliBi-Eifelservice der Höhe nach beschränkt auf den zwischen der AliBi-Eifelservice und dem Käufer vereinbarten Preis des Kaufgegenstandes. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, dann übernimmt er die Gewährleistung und Haftung mit dem Kauf auf eigenes Risiko. Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab Gefahrübergang, außer im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, es sei denn, es wurde individuell etwas anderes vereinbart.
Der Umtausch von Waren erfolgt auf Gutscheinbasis. Im Falle eines Umtausches sind der Kassenbon und die ausgepreiste und unbenutzte Ware vorzulegen. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Kauf der Ware ist ein Umtausch ausgeschlossen. Ein Umtausch kann nur in der Verkaufsstelle geltend gemacht werden, in der der Gegenstand auch erworben wurde.
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der AliBi-Eifelservice. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Bei Selbstabholung des Käufers wird die Ware bis zu vierzehn Tagen kostenlos gelagert. Bei Fristüberschreitung haftet die AliBi-Eifelservice nicht für die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung. Nach 14 Tagen werden Einlagerungsgebühren in Höhe von 2,50 € je Tag berechnet. Überschreiten die Einlagerungsgebühren den Warenwert bzw. den an die AliBi-Eifelservice bezahlten Betrag, so behält sich der Verkäufer vor, die Ware an Dritte zu verkaufen und die Lagerkosten geltend zu machen bzw. zu verrechnen. Der Käufer hat infolge des durch den Verzug bei der AliBi-Eifelservice eintretenden Mehraufwandes keinen Anspruch auf volle Rückzahlung des Kaufpreises.
Nebenabreden irgendwelcher Art über den Regelungsgehalt oder –umfang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus bedürfen der Schriftform. Für Verträge mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist Bitburg. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
Die Geschäftsführung
Stand: 30.07.2024
Lieferservice
Größere oder sperrige Waren können Sie sich zu günstigen Konditionen von uns auch direkt nach Hause liefern lassen. Wenden Sie sich bitte an unser Verkaufspersonal und lassen sich einen Termin geben. In der Regel können wir Ihnen die Waren binnen zwei Wochen zustellen.
Abholservice
Wenn Sie Möbel oder ein größeres Spendenvolumen abgeben möchten, nehmen Sie bitte vorab telefonisch mit uns Kontakt auf und vereinbaren einen Abholtermin. Die Spenden werden dann in der Regel innerhalb von zwei Wochen von uns abgeholt. Sofern keine Entsorgungskosten entstehen, holen wir die Waren bei Ihnen kostenlos ab.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur funktions- und verkaufsfähige Möbel annehmen können.
Bauen Sie die Möbel nicht ab, damit wir uns über die Vollständigkeit der Sachen ein Bild machen können und informieren Sie bitte unsere Mitarbeiter vorab, wenn es Erschwernisse bei der Abholung, wie z.B. ein enges Treppenhaus oder ähnliches gibt.
LIEFERBEDINGUNGEN
Ausschließliche Geltung unserer AGB: Für alle Lieferungen gelten ausschließlich die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der AliBi Eifelservice GmbH, Mötscher Straße 22a, 54634 Bitburg. Abweichende Vorschriften des Käufers gelten nur, soweit sie von uns im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind.
Die angegebenen Preise gelten pro Lieferung.
Die Geschäftsführung
Stand: 05.12.2024
Unsere Fahrradwerkstatt freut sich über Ihre Unterstützung!
Wir benötigen dringend Kinderfahrräder, um sie an Familien weiterzugeben, die auf Mobilität angewiesen sind. Mit Ihrer Spende können wir gemeinsam dafür sorgen, dass jedes Kind die Möglichkeit hat, Fahrrad zu fahren. Helfen Sie mit.
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